Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Schüler der Höheren Berufsfachschule (HBF), die die Fachhochschulreife anstreben sind verpflichtet, ein dem Berufsbild entsprechendes Praktikum von insgesamt 6 Monaten (26 Wochen) zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum von 12 Wochen während der zwei Schuljahre an der HBF wird auf diesen Zeitraum angerechnet.
Um die nach Abschluss der Schule noch zu erbringenden Praktikumszeiten zu verkürzen, können während der Ferien weitere Praktika absolviert werden.
Alle Praktika (Pflichtpraktika und freiwillige Zusatzpraktika), die während der Schulzeit an der PHS absolviert werden, werden nur anerkannt, wenn sie vorher von der Schule schriftlich genehmigt wurden.
Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Schulleitung.
Über die genauen Kriterien für die Anerkennung von Praktikumsbetrieben informiert die Klassenleitung oder die Praktikumsbetreuung. Die Bereitstellungserklärung muss für eine rechtzeitige Prüfung der Kriterien mind. 4 Wochen vor Beginn des Praktikums bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Die Abgabe eines Berichtshefts mit folgenden Angaben ist Pflicht, um die Praktikumstätigkeit zu dokumentieren:
Auf der Praktikumsbescheinigung muss neben allen Angaben zum Betrieb und der Praktikant:in der Zeitraum und die Anzahl der möglichen Praktikumstage (anwesend und erkrankt) angegeben sein – Fehltage davon unten angeben. Die Checkbox „erfolgreich“ muss markiert, die Bescheinigung vom Betrieb gestempelt und unterschrieben werden.
Attestierte Fehlzeiten innerhalb der beiden Praktikumsphasen, die insgesamt 5 Fehltage überschreiten, müssen nachgeholt werden.
Es wird dringend empfohlen, Dokumente vor der Abgabe zu kopieren oder zu fotografieren, um die Abgabe nachweisen zu können.
BF1 Wirtschaft
BF1 Wirtschaft (BF 1 A/B) : 04. Februar – 11. Juni 2027 (immer donnerstags und freitags)
HBF Wirtschaft Unterstufe
WU1 : 30. November – 27. Januar 2027
WU2 : 01. Februar – 18. März 2027
HBF Mediendesign Unterstufe
MU1: 05. April – 19. Mai 2027
HBF Wirtschaft Oberstufe
WO1: 21. September – 13. November 2026
Wer spätestens am Vortag der praktischen Prüfung (voraussichtlich 01.03.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 40 Praktikumstage nachgewiesen hat, wird nicht zur praktischen Prüfung zugelassen und hat damit die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Wer spätestens am Vortag der Notenkonferenz (voraussichtlich 31.05.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistentenprüfung nicht bestanden.
HBF Mediendesign Oberstufe
MO1: 10. August – 19. September 2026
Wer spätestens am Vortag der praktischen Prüfung (voraussichtlich 01.03.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 40 Praktikumstage nachgewiesen hat, wird nicht zur praktischen Prüfung zugelassen und hat damit die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Wer spätestens am Vortag der Notenkonferenz (voraussichtlich 31.05.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Insgesamt müssen zum Erhalt der Fachhochschulreife 26 Wochen Praktikum (1/2 Jahr) nachgewiesen werden. Nach 12 Wochen Pflichtpraktikum müssen also noch 14 Wochen geleistet werden.
Das FH-Praktikum muss einschlägig sein d.h. Bezug zu mindestens einem Lernfeld des Berufsbezogenen Unterrichts haben.
Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung.
Bedingungen für die Anerkennung
Folgende Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst keine Anerkennung von der ADD erfolgt.
Das untenstehende PDF darf nicht im Original, sondern nur als Textvorlage verwendet werden. Der Praktikumsbetrieb sollte auf dieser Grundlage ein eigenes Dokument im eigenen Erscheinungsbild erstellen.
HINWEIS: das Schuljahr der HBF Oberstufen endet mit der Mündlichen Prüfung. Danach kann mit dem FH-Praktikum begonnen werden.
Da ihr ab dann nicht mehr Schüler:innen der PHS seid, wird das Praktikum nicht von der PHS betreut und muss somit auch nicht genehmigt werden. Ihr seid also selbst für die Einhaltung der o.g. Vorgaben verantwortlich. Außerdem seid ihr nicht mehr über die PHS versichert.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die Praktikumsbetreuer oder die Klassenleitung wenden.
Ausstellung der FH-Zeugnisse
Wichtig zur Einhaltung der Bewerbungsfristen an Hochschulen:
Nach der Einreichung deines Praktikumszeugnisses bei uns wird das FH-Zeugnis von uns erstellt. Danach müssen es zur ADD nach Neustadt verschickt, dort beglaubigt und zurück gesendet werden. Daraus ergibt sich eine Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 2 Wochen (10 Arbeitstage).
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Schüler der Höheren Berufsfachschule (HBF), die die Fachhochschulreife anstreben sind verpflichtet, ein dem Berufsbild entsprechendes Praktikum von insgesamt 6 Monaten (26 Wochen) zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum von 12 Wochen während der zwei Schuljahre an der HBF wird auf diesen Zeitraum angerechnet.
Um die nach Abschluss der Schule noch zu erbringenden Praktikumszeiten zu verkürzen, können während der Ferien weitere Praktika absolviert werden.
Alle Praktika (Pflichtpraktika und freiwillige Zusatzpraktika), die während der Schulzeit an der PHS absolviert werden, werden nur anerkannt, wenn sie vorher von der Schule schriftlich genehmigt wurden.
Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Schulleitung.
Über die genauen Kriterien für die Anerkennung von Praktikumsbetrieben informiert die Klassenleitung oder die Praktikumsbetreuung. Die Bereitstellungserklärung muss für eine rechtzeitige Prüfung der Kriterien mind. 4 Wochen vor Beginn des Praktikums bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Die Abgabe eines Berichtshefts mit folgenden Angaben ist Pflicht, um die Praktikumstätigkeit zu dokumentieren:
Auf der Praktikumsbescheinigung muss neben allen Angaben zum Betrieb und der Praktikant:in der Zeitraum und die Anzahl der möglichen Praktikumstage (anwesend und erkrankt) angegeben sein – Fehltage davon unten angeben. Die Checkbox „erfolgreich“ muss markiert, die Bescheinigung vom Betrieb gestempelt und unterschrieben werden.
Attestierte Fehlzeiten innerhalb der beiden Praktikumsphasen, die insgesamt 5 Fehltage überschreiten, müssen nachgeholt werden.
Es wird dringend empfohlen, Dokumente vor der Abgabe zu kopieren oder zu fotografieren, um die Abgabe nachweisen zu können.
BF1 Wirtschaft
BF1 Wirtschaft (BF 1 A/B) : 04. Februar – 11. Juni 2027 (immer donnerstags und freitags)
HBF Wirtschaft Unterstufe
WU1 : 30. November – 27. Januar 2027
WU2 : 01. Februar – 18. März 2027
HBF Mediendesign Unterstufe
MU1: 05. April – 19. Mai 2027
HBF Wirtschaft Oberstufe
WO1: 21. September – 13. November 2026
Wer spätestens am Vortag der praktischen Prüfung (voraussichtlich 01.03.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 40 Praktikumstage nachgewiesen hat, wird nicht zur praktischen Prüfung zugelassen und hat damit die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Wer spätestens am Vortag der Notenkonferenz (voraussichtlich 31.05.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistentenprüfung nicht bestanden.
HBF Mediendesign Oberstufe
MO1: 10. August – 19. September 2026
Wer spätestens am Vortag der praktischen Prüfung (voraussichtlich 01.03.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 40 Praktikumstage nachgewiesen hat, wird nicht zur praktischen Prüfung zugelassen und hat damit die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Wer spätestens am Vortag der Notenkonferenz (voraussichtlich 31.05.27) bis 13 Uhr nicht mindestens 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistentenprüfung nicht bestanden.
Insgesamt müssen zum Erhalt der Fachhochschulreife 26 Wochen Praktikum (1/2 Jahr) nachgewiesen werden. Nach 12 Wochen Pflichtpraktikum müssen also noch 14 Wochen geleistet werden.
Das FH-Praktikum muss einschlägig sein d.h. Bezug zu mindestens einem Lernfeld des Berufsbezogenen Unterrichts haben.
Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung.
Bedingungen für die Anerkennung
Folgende Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst keine Anerkennung von der ADD erfolgt.
Das untenstehende PDF darf nicht im Original, sondern nur als Textvorlage verwendet werden. Der Praktikumsbetrieb sollte auf dieser Grundlage ein eigenes Dokument im eigenen Erscheinungsbild erstellen.
HINWEIS: das Schuljahr der HBF Oberstufen endet mit der Mündlichen Prüfung. Danach kann mit dem FH-Praktikum begonnen werden.
Da ihr ab dann nicht mehr Schüler:innen der PHS seid, wird das Praktikum nicht von der PHS betreut und muss somit auch nicht genehmigt werden. Ihr seid also selbst für die Einhaltung der o.g. Vorgaben verantwortlich. Außerdem seid ihr nicht mehr über die PHS versichert.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die Praktikumsbetreuer oder die Klassenleitung wenden.
Ausstellung der FH-Zeugnisse
Wichtig zur Einhaltung der Bewerbungsfristen an Hochschulen:
Nach der Einreichung deines Praktikumszeugnisses bei uns wird das FH-Zeugnis von uns erstellt. Danach müssen es zur ADD nach Neustadt verschickt, dort beglaubigt und zurück gesendet werden. Daraus ergibt sich eine Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 2 Wochen (10 Arbeitstage).