staatlich anerkannt · seit 1952

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staatlich anerkannt · seit 1952

Praktika

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

Schüler der Höheren Berufsfachschule (HBF), die die Fachhochschulreife anstreben sind verpflichtet, ein dem Berufsbild entsprechendes Praktikum von insgesamt 6 Monaten (26 Wochen) zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum von 12 Wochen während der zwei Schuljahre an der HBF wird auf diesen Zeitraum angerechnet.

Um die nach Abschluss der Schule noch zu erbringenden Praktikumszeiten zu verkürzen, können während der Ferien weitere Praktika absolviert werden.

Pflichtpraktikum

Höhere Berufsfachschule (HBF) – bitte beachten!

Alle Praktika (auch die Pflichtpraktika), die während der Schulzeit an der PHS absolviert werden, werden nur anerkannt, wenn sie vorher von der Schule schriftlich genehmigt wurden. Falls es während der Ferien zu einer Verlängerung eines Praktikums kommt, muss die Schule (Sekretariat) vorab schriftlich benachrichtigt werden.

Über die genauen Kriterien für die Anerkennung von Praktikumsbetrieben informiert der Klassenlehrer oder der Praktikumsbetreuuer. Die Bereitstellungserklärung muss für eine rechtzeitige Prüfung der Kriterien mind. 4 Wochen vor Beginn des Praktikums beim Klassenlehrer eingereicht werden.

Die Abgabe eines Berichtshefts mit folgenden Angaben ist Pflicht, um die Praktikumstätigkeit zu dokumentieren:

  • – Tages- und Wochenarbeitszeiten – Nachweis der Vollzeittätigkeit d.h. durchschnittlich mind. 37 Std./Woche
  • – Beschreibung der Tagestätigkeiten detalliert in Stichworten
  • – Wochenberichte vom Betrieb gestempelt und unterschrieben

Auf der Praktikumsbescheinigung muss neben allen Angaben zum Betrieb und der Praktikant:in der Zeitraum und die Anzahl der möglichen Praktikumstage (anwesend und erkrankt) angegeben sein – Fehltage davon unten angeben. Die Checkbox „erfolgreich“ muss markiert, die Bescheinigung vom Betrieb gestempelt und unterschrieben werden.

Attestierte Fehlzeiten innerhalb der beiden Praktikumsphasen, die insgesamt 5 Fehltage überschreiten, müssen nachgeholt werden.

Es wird dringend empfohlen, Dokumente vor der Abgabe zu kopieren oder zu fotografieren, um die Abgabe nachweisen zu können.

BF1 Wirtschaft

BF1 Wirtschaft (BF 1 A/B) : 29. Januar – 25. Juni 2024

HBF Unterstufen Wirtschaft

HBF Wirtschaft Unterstufe 1 (HBF WU1) : 05. Februar – 21. März 2024

HBF Wirtschaft Unterstufe 2 (HBF WU2) : 03. April – 17. Mail 2024

HBF Unterstufen Medien

Medien Unterstufe 1 (MU1): 05. Februar – 21. März 2024

Medien Unterstufe 2 (MU2): 03. April – 17. Mai 2024

HBF Oberstufen Wirtschaft

Wirtschaft Oberstufe 1 (WO1): 11. Dezember – 02. Februar 2024

Wer bis zum Start der praktischen Prüfung (ca. 14.03.23) keine 50 Praktikumstage (30 Tage MU, 20 Tage MO) nachgewiesen hat, ist durchgefallen.

Wer bis zur Notenkonferenz (ca. 20.06.23) keine 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistenten-Prüfung nicht bestanden.

HBF Oberstufen Medien (2022/23)

Medien Oberstufe 1 (MO1): 04. September – 13. Oktober 2023

Medien Oberstufe 2 (MO2): 30. Oktober – 08. Dezember 2023

Wer bis zum Start der praktischen Prüfung (ca. 14.03.23) keine 50 Praktikumstage (30 Tage MU, 20 Tage MO) nachgewiesen hat, ist durchgefallen.

Wer bis zur Notenkonferenz (ca. 20.06.23) keine 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistenten-Prüfung nicht bestanden.

Fachhochschulreife-Praktikum HBF

Insgesamt müssen zum Erhalt der Fachhochschulreife 26 Wochen Praktikum (1/2 Jahr) nachgewiesen werden. Nach 12 Wochen Pflichtpraktikum müssen also noch 14 Wochen geleistet werden.

Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung.

Bedingungen für die Anerkennung

Folgende Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst keine Anerkennung von der ADD erfolgt.

  1. Die Bestätigung muss den Titel „Praktikantenzeugnis“ sowie den Bezug zu § 7 der Landesverordnung enthalten (s. Mustervorlage).
  2. Sie muss in einem Textverarbeitungs-Programm erstellt und ausgefüllt sein. Handschriftliche Inhalte sind ungültig.
  3. Die geleistete Tätigkeit muss so genau beschrieben sein, dass der Bezug zum Bildungsgang der HBF hergestellt ist (Nachweis der Einschlägigkeit).
  4. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass es “erfolgreich” absolviert wurde, d.h. dass mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Dagegen kann eine persönliche Beurteilung entfallen.
  5. Das Zeugnis muss auf Briefpapier des Ausbildungsbetriebs ausgedruckt, gestempelt und vom Praktikumsbetreuer handschriftlich unterschrieben sein.
  6. Das Zeugnis ist in beglaubigter Form abzugeben. Originale können nicht akzeptiert werden und verbleiben bei der Praktikant:in. Beglaubigungen werden von Bürgerdiensten, Verwaltungen, Notaren u.a. erstellt (vorher recherchieren).

Das untenstehende PDF darf nicht im Original, sondern nur als Textvorlage verwendet werden. Der Praktikumsbetrieb sollte auf dieser Grundlage ein eigenes Dokument im eigenen Erscheinungsbild erstellen.

Ausstellung der FH-Zeugnisse

Wichtig zur Einhaltung der Bewerbungsfristen an Hochschulen:
Nach der Einreichung deines Praktikumszeugnisses bei uns wird das FH-Zeugnis von uns erstellt. Danach müssen es zur ADD nach Neustadt verschickt, dort beglaubigt und zurück gesendet werden. Daraus ergibt sich eine Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 2 Wochen (10 Arbeitstage).

Praktika

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

Schüler der Höheren Berufsfachschule (HBF), die die Fachhochschulreife anstreben sind verpflichtet, ein dem Berufsbild entsprechendes Praktikum von insgesamt 6 Monaten (26 Wochen) zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum von 12 Wochen während der zwei Schuljahre an der HBF wird auf diesen Zeitraum angerechnet.

Um die nach Abschluss der Schule noch zu erbringenden Praktikumszeiten zu verkürzen, können während der Ferien weitere Praktika absolviert werden.

Pflichtpraktikum

Höhere Berufsfachschule (HBF) – bitte beachten!

Alle Praktika (auch die Pflichtpraktika), die während der Schulzeit an der PHS absolviert werden, werden nur anerkannt, wenn sie vorher von der Schule schriftlich genehmigt wurden. Falls es während der Ferien zu einer Verlängerung eines Praktikums kommt, muss die Schule (Sekretariat) vorab schriftlich benachrichtigt werden.

Über die genauen Kriterien für die Anerkennung von Praktikumsbetrieben informiert der Klassenlehrer oder der Praktikumsbetreuuer. Die Bereitstellungserklärung muss für eine rechtzeitige Prüfung der Kriterien mind. 4 Wochen vor Beginn des Praktikums beim Klassenlehrer eingereicht werden.

Die Abgabe eines Berichtshefts mit folgenden Angaben ist Pflicht, um die Praktikumstätigkeit zu dokumentieren:

  • – Tages- und Wochenarbeitszeiten – Nachweis der Vollzeittätigkeit d.h. durchschnittlich mind. 37 Std./Woche
  • – Beschreibung der Tagestätigkeiten detalliert in Stichworten
  • – Wochenberichte vom Betrieb gestempelt und unterschrieben

Auf der Praktikumsbescheinigung muss neben allen Angaben zum Betrieb und der Praktikant:in der Zeitraum und die Anzahl der möglichen Praktikumstage (anwesend und erkrankt) angegeben sein – Fehltage davon unten angeben. Die Checkbox „erfolgreich“ muss markiert, die Bescheinigung vom Betrieb gestempelt und unterschrieben werden.

Attestierte Fehlzeiten innerhalb der beiden Praktikumsphasen, die insgesamt 5 Fehltage überschreiten, müssen nachgeholt werden.

Es wird dringend empfohlen, Dokumente vor der Abgabe zu kopieren oder zu fotografieren, um die Abgabe nachweisen zu können.

BF1 Wirtschaft

BF1 Wirtschaft (BF 1 A/B) : 29. Januar – 25. Juni 2024

HBF Unterstufen Wirtschaft

HBF Wirtschaft Unterstufe 1 (HBF WU1) : 05. Februar – 21. März 2024

HBF Wirtschaft Unterstufe 2 (HBF WU2) : 03. April – 17. Mail 2024

HBF Unterstufen Medien

Medien Unterstufe 1 (MU1): 05. Februar – 21. März 2024

Medien Unterstufe 2 (MU2): 03. April – 17. Mai 2024

HBF Oberstufen Wirtschaft

Wirtschaft Oberstufe 1 (WO1): 11. Dezember – 02. Februar 2024

Wer bis zum Start der praktischen Prüfung (ca. 14.03.23) keine 50 Praktikumstage (30 Tage MU, 20 Tage MO) nachgewiesen hat, ist durchgefallen.

Wer bis zur Notenkonferenz (ca. 20.06.23) keine 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistenten-Prüfung nicht bestanden.

HBF Oberstufen Medien (2022/23)

Medien Oberstufe 1 (MO1): 04. September – 13. Oktober 2023

Medien Oberstufe 2 (MO2): 30. Oktober – 08. Dezember 2023

Wer bis zum Start der praktischen Prüfung (ca. 14.03.23) keine 50 Praktikumstage (30 Tage MU, 20 Tage MO) nachgewiesen hat, ist durchgefallen.

Wer bis zur Notenkonferenz (ca. 20.06.23) keine 60 Praktikumstage nachgewiesen hat, hat die Assistenten-Prüfung nicht bestanden.

Fachhochschulreife-Praktikum HBF

Insgesamt müssen zum Erhalt der Fachhochschulreife 26 Wochen Praktikum (1/2 Jahr) nachgewiesen werden. Nach 12 Wochen Pflichtpraktikum müssen also noch 14 Wochen geleistet werden.

Praktika im elterlichen Betrieb bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung.

Bedingungen für die Anerkennung

Folgende Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst keine Anerkennung von der ADD erfolgt.

  1. Die Bestätigung muss den Titel „Praktikantenzeugnis“ sowie den Bezug zu § 7 der Landesverordnung enthalten (s. Mustervorlage).
  2. Sie muss in einem Textverarbeitungs-Programm erstellt und ausgefüllt sein. Handschriftliche Inhalte sind ungültig.
  3. Die geleistete Tätigkeit muss so genau beschrieben sein, dass der Bezug zum Bildungsgang der HBF hergestellt ist (Nachweis der Einschlägigkeit).
  4. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass es “erfolgreich” absolviert wurde, d.h. dass mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Dagegen kann eine persönliche Beurteilung entfallen.
  5. Das Zeugnis muss auf Briefpapier des Ausbildungsbetriebs ausgedruckt, gestempelt und vom Praktikumsbetreuer handschriftlich unterschrieben sein.
  6. Das Zeugnis ist in beglaubigter Form abzugeben. Originale können nicht akzeptiert werden und verbleiben bei der Praktikant:in. Beglaubigungen werden von Bürgerdiensten, Verwaltungen, Notaren u.a. erstellt (vorher recherchieren).

Das untenstehende PDF darf nicht im Original, sondern nur als Textvorlage verwendet werden. Der Praktikumsbetrieb sollte auf dieser Grundlage ein eigenes Dokument im eigenen Erscheinungsbild erstellen.

Ausstellung der FH-Zeugnisse

Wichtig zur Einhaltung der Bewerbungsfristen an Hochschulen:
Nach der Einreichung deines Praktikumszeugnisses bei uns wird das FH-Zeugnis von uns erstellt. Danach müssen es zur ADD nach Neustadt verschickt, dort beglaubigt und zurück gesendet werden. Daraus ergibt sich eine Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 2 Wochen (10 Arbeitstage).

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